Eltern können ab Juli 2021 einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub erhalten, wenn sie ihr gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen (Art. 329i OR). Der Antrag ist bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend zu machen.
Weitere Informationen
Fachzeitschrift pädiatrie schweiz
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV